In der Kategorie Real Estate Expert werden Berater:innen und „Experts“ ausgezeichnet zu deren Kernkompetenz das Immobiliengeschäft gehört. Es sollen nicht nur Selbstständige angesprochen werden, sondern auch explizit Mitarbeiter:nnen von Unternehmen, deren Berufsausübung klar durch Immobilienkompetenz definiert ist. Beispielsweise sind Steuerberater:innen oder Architekt:innen per Kategoriendefinition der Kategorie Dienstleister:in zuzuordnen, da sie zwar mit Immobilien zu tun haben, sich selbst jedoch nicht als Immobilienexpert:in bezeichnen würden.
Bewerben können sich beispielsweise Personen aus den folgenden Berufsbildern: Assetmanager:innen, Finanzierer:innen, Investmentmanger:innen, Sachverständige, Immobilienberater:innen – im wahrsten Sinne Experts deren Kernkompetenz die immobilienbezogene Dienstleistung ist. Sie bedienen eine ganz eigene Nische, sind Vertreter:innen des Nutzens und haben eine stark immobilienwirtschaftliche Handschrift die eindeutig ist.